AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen, von sick design auf der Grundlage der unverbindlichen Empfehlung des VDID Verband Deutscher Industrie-Designer eV. Diese AGB basieren auf den Bestimmungen des ‘Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG)’

Allen Aufträgen an sick design (im Folgenden sick design, Designbüro bzw Designer) liegen diese AGB verbindlich zugrunde. Die Anwendung von Auftrags- und/ oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von dem Designbüro sick design bzw. dem Geschäftsführer Dipl. Designer Markus Sick

1) Vertragsbeginn und Vertragsdauer / Beendigung des Vertrages/ Vertragskündigung. Der Designvertrag zwischen dem Auftraggeber und sick design tritt durch die schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers und deren schriftliche Bestätigung durch den Auftragnehmer in Kraft. Die Dauer des Auftrages wird jeweils gesondert schriftlich vereinbart. Der Designvertrag kann vorzeitig von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Erhebliches vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung gilt als wichtiger Grund.

Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund vorzeitig, ohne dass sick design diesen Grund zu vertreten hat, steht dem Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Honorierung ohne Abzug für evtl. ersparte Leistungen und Aufwendungen zu. Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund und hat der Designer diesen Grund zu vertreten, so steht ihm die vereinbarte Honorierung nur für den bis dahin erbrachten Leistungsanteil zu.

2) Leistungen des Designers. Nach Art und Komplexität eines beauftragten Projektes bestehen die Leistungen von sick design aus Projektanalyse, Projektkonzeption, Projektplanung, Entwurfsskizzen Designstudien, Entwürfen, Farbkonzeptionen, Designmodellen, Ansichts- und Detailzeichnungen, Konstruktionsunterlagen, Stilvorlagen Untersuchungen sowie beratender und vermittelnder Entwicklungs- und Produktionsbegleitung.

3) Leistungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber erteilt dem Designer alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen und stellt gegebenenfalls Muster, Teile, Unterlagen, Zeichnungen sowie andere auftragsrelevante Medien kostenlos frei dem Büro sick design auf sein Risiko und – soweit nicht anders vereinbart – ohne Sorgfalts-, Aufbewahrungs- und Rückgabeverpflichtung zur Verfügung. Soweit dies nicht möglich ist, werden Gegenstände, Auskünfte, Informationen und Unterlagen nach Absprache durch sick design beschafft. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber.

4) Gegenseitige Information. Die Vertragspartner verpflichten sich zur umfassenden gegenseitigen Information über alle den Vertragsgegenstand, die zu bearbeitenden Projekte und das Projektumfeld betreffenden Fragen. Dies betrifft insbesondere Erkenntnisse und Erfahrungen, die den Fortgang einer Projektarbeit beeinflussen könnten.

5) Konkurrenzausschluss / Ausschließlichkeit. sick design verpflichtet sich, den Auftraggeber über mögliche Konkurrenz – Konflikte zu informieren und ihm auf Verlangen während der Auftragsdauer Konkurrenzausschluss für im Einzelnen festzulegende direkte Wettbewerber, Produktbereiche, Produkte oder Dienstleistungen zu gewähren. Eine Verlängerung dieser Ausschließlichkeit über die Auftragsdauer hinaus kann gegen eine entsprechende Vergütung vereinbart werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sick design zu informieren, wenn er während der Auftragsdauer Dritte mit einer gleichen oder ähnlichen Aufgabe beauftragt.

6) Vertraulichkeit / Geheimhaltung auf Gegenseitigkeit / Datenschutz. Alle Informationen, welche sick design im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt werden, werden strikt vertraulich behandelt und nur dann an Dritte weitergegeben, wenn des zur Projektbearbeitung notwendig und vorher vereinbart worden ist.

Der Auftraggeber verpflichtet sich desgleichen, alle ihm während der Zusammenarbeit zugänglich werdenden Informationen sick design betreffend strikt vertraulich zu behandeln, soweit die Weitergabe an Dritte nicht vorher abgesprochen wird. Diese Vereinbarung gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

7) Vertragsgegenstand / Vertragsumfang / Vertragsgebiet / Geltungsbereich. Der Vertragsgegenstand und der Vertragsumfang ergeben sich aus dem Projektangebot von sick design und der Auftragsbestätigung des Auftraggebers in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Designers. Vertragsgebiet sind die Bundesrepublik Deutschland, sowie die Gebiete der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Darüber hinausgehende Vertragsgebiete sind im Einzelfall vertraglich festzulegen.

8) Änderungen des Vertragsumfanges. Ergeben sich durch neue Erkenntnisse bei der Projektbearbeitung oder neue Gesichtspunkte seitens des Auftraggebers Änderungen oder Erweiterungen des Vertragsumfanges, ist darüber eine Vereinbarung herbeizuführen. Kommt diese Vereinbarung nicht zustande, können beide Seiten den Vertrag aus wichtigem Grund nach § 04.3 vorzeitig kündigen.

9) Projektauftrag. Der Projektauftrag enthält eine vom Auftraggeber vorzugebende Aufgabenstellung, die die wesentlichen Zielsetzungen und Inhalte des Projektes beschreibt. Die Mitwirkung von sick design an der Formulierung dieser Projektaufgabe ist zweckmäßig. Der Leistungsumfang von sick design innerhalb eines Projektes wird durch ein Projektangebot beschrieben. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Designer tritt durch schriftliche Auftragserteilung durch den Auftraggeber und schriftliche Auftragsbestätigung von sick design rechtswirksam in Kraft. Ergeben sich durch neue Erkenntnisse bei der Projektbearbeitung oder neue Gesichtspunkte seitens des Auftraggebers Änderungen oder Erweiterungen des Auftragsumfanges, werden diese nach Vereinbarung berücksichtigt. Der zusätzlich entstehende Aufwand von sick design wird abgerechnet.

10) Projektdauer und vorzeitiger Projektabbruch. Der Projektbeginn, die Dauer und der voraussichtliche Abschlusstermin eines Projektes werden von Auftraggeber und Designbüro in Absprache festgelegt und gehen als Auftragsbestandteile in das Projektangebot und dessen Auftragsbestätigung ein. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, einen Auftrag zu kündigen. In diesem Falle werden die durch das Designbüro bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und die angefallenen und nachgewiesenen Sachkosten abgerechnet. Eine bei Projektabbruch durch den Auftraggeber bereits begonnene Arbeitsphase wird auch dann als abgeschlossen berechnet, wenn der Auftraggeber auf die Übermittlung und eventuelle Nutzung der Arbeitsergebnisse dieser Phase verzichtet. Die ganze oder teilweise Verwertung bis zu einem vorzeitigen Projektabbruch durch das Designbüro erarbeiteter Ideen, Entwürfe und Ergebnisse durch den Auftraggeberbedarf dann einer zusätzlichen Vereinbarung mit dem Designbüro.

11) Bearbeitungszeiträume und Termine. Bearbeitungszeiträume und Termine nach dem gemeinsam erstellten Projektplan werden von dem Designbüro nach Möglichkeit eingehalten. Bei Verzögerungen durch den Auftraggeber oder bei Eintreten höherer Gewalt sowie bei Arbeitskämpfen wird de Terminplanung in gegenseitigem Einvernehmen modifiziert.

12) Nutzungsrechtsübertragung / Abgrenzung der Nutzungsrechte. Das Recht zu Nutzung, Produktion und Vertrieb des von sick design gestalteten Auftragsgegenstandes geht mit Vertragserfüllung auf den Auftraggeber über. Der Umfang des Überganges muss in jedem Falle gesondert schriftlich vereinbart werden. An Varianten des Entwurfes, nicht ausgearbeiteten Skizzen, Modellen und Zeichnungen erwirbt der Auftraggeber keine Rechte. Sie dürfen ohne Zustimmung von sick design nicht ausgeführt, verwertet oder an Dritte weitergegeben werden. Eine von sick design anzufertigende Designstudie dient der Entwicklung von Lösungsfeldern und Varianten und der anschließenden Auswahl eines Entwurfes zur Realisation. Eine Vereinbarung über die Übertragung von Rechten an in Designstudien enthaltenen Ideen, Lösungen und Entwürfen bedarf eines Auftrages zur Weiterentwicklung oder anderer Vereinbarungen (z.B. prozentuale Stücklizenzen oder eine einmalige pauschale Abgeltung) mit sick design.

13) Designübertragung auf andere Produkte. Das von sick design entwickelte Design oder Elemente daraus dürfen auf andere Gegenstände als die in der Aufgabenstellung beschriebenen nur mit Zustimmung des Designbüros und gegen eine angemessene Honorierung übertragen werden.

14) Nutzung durch Dritte / Rechtsübertragung auf Dritte. Sollen von sick design im Rahmen des Vertrages entworfene Produkte zu irgendeinem Zeitpunkt in der ursprünglichen oder einer abgewandelten Form oder Gestaltung an andere Produzenten Oder Vertreiber geliefert oder von solchen unter eigenem Namen gefertigt und / oder vertrieben werden, ist die Zustimmung von sick design erforderlich. Eine Honorierung dieser Übertragung muss vereinbart werden. Das Gleiche gilt für Entwürfe von sick design, die nicht zur Realisierung gelangt sind.

15) Schutzrechtsanspruch und -Anmeldung. Für alle Entwürfe nimmt sick design den Schutz der Gesetze über das Urheberecht (UrhG), den Gewerblichen Rechtsschutz und den geschäftlichen Wettbewerb in Anspruch. Designrelevante Veränderungen an Entwürfen oder an nach Entwürfen von sick design hergestellten Erzeugnissen müssen dem Designbüro mitgeteilt werden und bedürfen dessen Zustimmung. Der Auftraggeber ist berechtigt, ein Design nach Vertragserfüllung auf seine Kosten als Geschmacks- oder Gebrauchsmuster unter Nennung des Designers anzumelden. Die Übertragung patentfähiger Erfinderrechte bedarf besonderer Vereinbarungen.

16) Honorierung / Honorarformen. Die Leistungen von sick design und deren Honorierung gehen aus einem Vertrags- oder Projektangebot des Designers hervor. Die Art der Honorierung der Leistungen des Designbüros sowie evtl. von den §§ 15,16,17 und 18 abweichende Vereinbarungen über die Übertragung und Abgeltung von Nutzungsrechten sind im Angebot enthalten. Durch die Auftragserteilung seitens des Auftraggebers werden der Leistungsumfang, Art und Höhe der Honorierung sowie die Nutzungsvereinbarungen rechtsverbindlich akzeptiert.

17) Zahlungsbedingungen. Die nach Art und Höhe vereinbarten Vergütungsansprüche von sick design sind fällig zu den gesondert innerhalb dieses Vertrages vereinbarten Zeitpunkten. Alle in Rechnung gestellten Honorare und Kosten des Designbüros sind vom Auftraggeber innerhalb des Zahlungsziels ohne Abzug zu bezahlen. Die vereinbarten Honorare und Kosten verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

18) Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnung / Eigentumsvorbehalt. Dem Auftraggeber steht bezüglich der fälligen Forderungen des Designbüros weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das Recht der Aufrechnung zu. Eine Aufrechung gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung des Auftraggebers zulässig. Das Designbüro behält sich die ausschließlichen Eigentumsrechte an allen Entwürfen, Zeichnungen, Modellen bis zur vertragsgemäßen Honorierung vor. An Entwürfen und an verbalen, zwei- oder dreidimensionalen Entwurfsdarstellungen und Entwurfsbeschreibungen werden dem Auftraggeber nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind daher nach angemessener Frist dem Designbüro zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

19) Entscheidung in Fragen der Produktrealisation. Der Auftraggeber trifft Entscheidungen in technischen und wirtschaftlichen Fragen in eigener Verantwortung. Die dem Auftraggeber vom Designbüro vorgelegten Konzepte, Entwürfe und Zeichnungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen nach Vorlage dem Designbüro entgegen gerichtete Erklärungen, Forderungen oder Informationen in eindeutiger Weise zukommen lässt. Im Zweifelsfalle gelten Personen, die im Auftrage der Vertragspartner an Besprechungen teilnehmen, als ermächtigt, im Rahmen des Vertrages Absprachen über projektbezogene Angelegenheiten zu treffen.

20) Haftung und Mängelrügen. sick design haftet nicht für die Neuartigkeit, die Realisierbarkeit und die wirtschaftliche Verwertbarkeit seiner Entwürfe und übernimmt ferner keine Gewähr dafür, dass der Herstellung und Verbreitung nicht Rechte Dritter entgegenstellen. Eine Haftung von sick design für Mängelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftung des Auftragsnehmers bezüglich aller Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber beschränkt sich auf grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten unmittelbaren Sachschaden an den vom Auftraggeber überlassenen Gegenständen, soweit abweichend von § 06.1 dieser Vertragsbedingungen nicht anderes vereinbart ist. Die Entschädigungsleistung ist auf die Wiederbeschaffungskosten begrenzt. Jede darüber hinausgehende Haftung von sick design ist ausgeschlossen. Mängelrügen sind nur insoweit zulässig, als sie sich auf Abweichungen der vom Designbüro vorgelegten Entwürfe, Zeichnungen und Modelle von den Absprachen mit dem Auftraggeber beziehen. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind insoweit auf Nachbesserungsansprüche beschränkt.

21) Nennung des Designers / Kennzeichnung / Hinweise. Nach Vereinbarung kann der Auftraggeber auf den vom Designbüro entworfenen Produkten sowie auf Werbemitteln dafür, oder in Veröffentlichungen darüber die Namensnennung von sick design als Designbüro vornehmen. Die Form der Kennzeichnung ist abzusprechen. sick design kann beanspruchen, dass die nach seinem Entwurf hergestellten Erzeugnisse, Werbemittel dafür und Veröffentlichungen darüber mit einer auf den Designer als Designer hinweisenden Bezeichnung nach Wahl des Designers versehen werden, wenn dies technisch möglich ist, der Gesamteindruck des Erzeugnisses nicht beeinträchtigt wird und berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht verletzt werden.

22) Belegstücke und Freiexemplare. sick design erhält von jedem nach seinem Entwurf produzierten Auftraggeber 1-3 Belegexemplare aus der ersten Serie ohne Berechnung frei Büro des Designers zu Archivier-, Ausstellungs- und Referenzzwecken. Bei Produkten mit einem Herstellungswert (HK) von über Euro 500.- oder großen Abmessungen genügen nach Absprache Teile des Produktes und auf Kosten des Auftraggebers angefertigte Farbdiapositive professioneller Qualität. Ebenso erhält der Designer je 10 Belegexemplare von Werbemitteln, Drucksachen o.ä., die für nach Entwürfen des Designers hergestellte Produkte angefertigt werden.

23) Gültigkeit.Mit der Auftragserteilung werden diese AGBs anerkannt. Zusätzliche und/oder abweichende Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Designbüro bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

24) Erfüllungsort und Gerichtsstand / Deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist München. Die Leistungen des Designbüros werden in der Regel durch Markus Sick oder Mitarbeiter seines Teams vertreten. Auf das Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Designbüro ist Deutsches Recht anzuwenden. Dies gilt auch für ausländische Auftraggeber.

25) Schlussbemerkungen, Nichtigkeitsklausel. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vortrages nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die nichtige Bestimmung ist von den beiden Vertragspartnern einvernehmlich durch eine wirksame Bestimmung so zu ersetzen, dass diese dem inhaltlichen und wirtschaftlichen Sinne der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Diese Vertragsbedingungen basieren auf den Empfehlungen des VDID Verband Deutscher Industrie – Designer e.V.

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Impressum

Markus Sick Sick Design Gatterburgstr.1 80689 München Telefon: +49(0)89 973 474 24 E-Mail: contact@sickdesign.de Umsatzsteuer-ID: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz: DE258220790 Bildrechte: pixabay, Sick Design

Hinweis gemäß Online-Streitbeilegungs-Verordnung

Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ist hier zu finden: http://ec.europa.eu/odr. Unsere E-Mail lautet: contact@sickdesign.de Wir weisen aber darauf hin, dass wir nicht bereit sind, uns am Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zu beteiligen. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme bitte unsere obige E-Mail und Telefonnummer.

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